Finderlohn-Recht: § 971 BGB
Wie hoch ist der Finderlohn rechtlich? Wer hat Anspruch? Hier die klare Übersicht – ohne juristisches Kauderwelsch.
Die gesetzliche Grundlage
Der Finderlohn ist in § 971 BGB geregelt:
Wert bis 500 €
5 % des Wertes
Ring 300 € → 15 €
Wert über 500 €
25 € + 3 % des Betrages über 500 €
Ring 1.000 € → 25 € + 15 € = 40 €
Bei Tieren beträgt der Finderlohn durchgehend 3 %. Eine Mindestwertgrenze gibt es nicht; ausgeschlossen ist der Anspruch nur, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht (§ 971 Abs. 2 BGB).
Achtung: Bei Funden in Räumen oder Fahrzeugen von Behörden und Verkehrsbetrieben (Amt, Bahnhof, Bus, Bahn) gilt § 978 BGB – Finderlohn gibt es dort erst ab 50 € Wert und dann nur zur Hälfte.
Beispielrechnungen für Ringe
Schlichter Silberring
80 €
Finderlohn: 4 €
5 % von 80 €
Ehering 585er Gold
450 €
Finderlohn: 22,50 €
5 % von 450 €
Verlobungsring mit Diamant
2.500 €
Finderlohn: 85 €
25 € + 3 % von 2.000 €
Platinring mit Brillanten
5.000 €
Finderlohn: 160 €
25 € + 3 % von 4.500 €
Antiker Erbring
10.000 €
Finderlohn: 310 €
25 € + 3 % von 9.500 €
Hochwertiger Designerring
25.000 €
Finderlohn: 760 €
25 € + 3 % von 24.500 €
Sonderfall: Funde in Behörden, Bus und Bahn
Findest du einen Ring in einer Behörde, in der U-Bahn, im Bus oder in einem Bahnhof, gilt § 978 BGB: Du musst den Ring unverzüglich dort abgeben – bei der Behörde, dem Verkehrsbetrieb oder einem ihrer Mitarbeiter. Finderlohn gibt es nur, wenn der Ring mindestens 50 € wert ist, und dann nur die Hälfte des normalen Satzes. Bedienstete des Hauses gehen leer aus, ebenso wer die Ablieferungspflicht verletzt. Und anders als beim normalen Fund kannst du hier auch nach Monaten nicht Eigentümer werden.
Beispiel: Ein Ring im Wert von 800 € wird in der Berliner U-Bahn gefunden. Statt 34 € (regulär) beträgt der Anspruch hier nur 17 € (halbiert).
Häufig gestellte Fragen
Habe ich als Finder immer Anspruch auf Finderlohn?
Grundsätzlich ja, und zwar unabhängig vom Wert – eine Mindestgrenze kennt § 971 BGB nicht. Der Anspruch entfällt aber, wenn du die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlichst (§ 971 Abs. 2 BGB). Die oft genannten 10 € betreffen etwas anderes: Bis zu diesem Wert musst du den Fund nicht beim Fundbüro anzeigen (§ 965 Abs. 2 BGB). Sonderregeln gelten für Funde in Behörden und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 978 BGB).
Wie wird der Wert eines Rings ermittelt?
Das Gesetz spricht schlicht vom 'Wert der Sache' (§ 971 Abs. 1 BGB). Gemeint ist der objektive Wert, den der Ring für jedermann hat – ein reiner Erinnerungswert zählt nicht. Nur wenn eine Sache ausschließlich für ihren Eigentümer einen Wert hat, wird der Finderlohn nach billigem Ermessen bestimmt (§ 971 Abs. 1 Satz 3 BGB). Können sich Finder und Eigentümer nicht einigen, entscheidet im Zweifel ein Gericht, das dafür meist ein Gutachten einholt.
Was, wenn der Verlierer den Finderlohn nicht zahlt?
Dann darf der Finder den Ring zurückhalten, bis gezahlt ist (§ 972 i. V. m. § 1000 BGB). Einklagen kann er den Finderlohn erst, wenn der Eigentümer den Ring zurückerhalten oder den Anspruch genehmigt hat (§ 1001 BGB). Gibt er den Ring ohne Zahlung heraus, erlischt der Anspruch nach einem Monat, wenn er ihn bis dahin nicht gerichtlich geltend macht oder der Eigentümer ihn genehmigt (§ 1002 BGB). Liegt der Ring beim Fundbüro, gibt es ihn nur mit Zustimmung des Finders heraus (§ 975 BGB).
Gilt der Finderlohn auch bei Funden in öffentlichen Verkehrsmitteln?
Ja, aber eingeschränkt: Für Funde in Räumen oder Fahrzeugen von Behörden und öffentlichen Verkehrsbetrieben – etwa im Bus, in der U-Bahn oder im Rathaus – gilt § 978 BGB. Der Fund muss dort unverzüglich abgegeben werden. Finderlohn gibt es nur, wenn die Sache mindestens 50 € wert ist, und dann nur die Hälfte des normalen Satzes. Bedienstete des Hauses haben keinen Anspruch, ebenso wenig, wer die Ablieferungspflicht verletzt. Für Läden, Restaurants oder Hotels gilt diese Sonderregel nicht.
Muss ich den Finderlohn versteuern?
Ob Finderlohn überhaupt einkommensteuerpflichtig ist, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Wird er als sonstige Einkunft aus Leistungen eingeordnet (§ 22 Nr. 3 EStG), gilt eine Freigrenze: Solche Einkünfte bleiben steuerfrei, wenn sie zusammen weniger als 256 € im Kalenderjahr betragen. Wird die Grenze erreicht, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber. Bei größeren Beträgen lohnt eine kurze Rückfrage beim Steuerberater.
Kann der Finder auf den Finderlohn verzichten?
Ja, jederzeit. Viele ehrliche Finder verzichten freiwillig, vor allem wenn sie merken, welchen emotionalen Wert der Ring hat. Ein ehrliches 'Danke' und vielleicht eine kleine Aufmerksamkeit sind dennoch angemessen.
Frage zum Finderlohn? Wir beraten
Egal ob du Verlierer oder Finder bist – ruf an, wir helfen einzuordnen.